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Fahrlehrerfortbildung nach § 53 (1) FahrlG

Gesetzliche Pflichtfortbildungen

Aktuelle Lehrgangsinhalte

  • Notfälle im Straßenverkehr
  • Steuerrechtliche Neuerungen
  • Neuerungen aus der Straßenverkehrsordnung
  • FES was ist neu?
  • Entstehung und Änderung von Einstellungen
  • Lernen mit Gefühl
  • Prüfungsangst überwinden
  • Theorieunterricht als Instrument zur Kundengewinnung
  • Gesundheit und Bewegung
  • Stressbewältigung
  • Theoretischen Unterricht gestalten ohnen elektronische Medien – geht das überhaupt?

Weitere Lehrgangsinhalte

  • Fahrlehrerrecht
  • Fahrlehrerlaubnisverordnung
  • Pädagogik in der Fahrschule
  • Moderne Fahrzeugtechnik
  • Versicherungsrecht
  • PC-Prüfung
  • Die erfolgreiche Fahrschul-Zertifizierung von Fahrschulen
  • Ältere Menschen im Straßenverkehr
  • Neuerungen der StVO und StVZO
  • Neuer Bußgeldkatalog
  • Hauptsache gesund oder besser es schmeckt!
  • Fahrerassistenzsysteme
  • Lernen mit Gefühl
  • Entstehung und Änderung von Einstellungen
  • Prüfungsängste überwinden
  • Unterricht gestalten ohne elektronische Medien – geht das?
  • Neue Themen und Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer
  • Steuerrechtliche Neuerungen
  • Drogen und Medikamente im Straßenverkehr

Lehrgangsdauer

  • Entweder an 3 aufeinander folgenden Tagen oder an 4 einzelnen Tagen im 4-Jahreszeitraum

Lehrgangsabschluss

  • Alle 4 Jahre müssen Sie als Fahrlehrer an einer Fortbildung nach § 53 teilnehmen
  • Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Amt