Der Bewerber ist im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE und muss mindestens 2 Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse CE besitzen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 FahrlG). Den 2-jährigen Besitz der Klasse CE bedarf es nicht, wenn der Bewerber mindestens 6 Monate lang hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klasse CE geführt hat oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer umfassenden Zusatzausbildung (60 Fahrstunden à 45 Minuten) auf solchen Fahrzeugen in einer Fahrschule unterzogen hat. (§ 2 Abs. 2 FahrlG). Diese Ausbildung kann auch während des Kurses zusätzlich erfolgen.
Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Der Lehrgang umfasst mindestens 1 x 144 (Basiskurs) und 1 x 140 Unterrichtsstunden und dauert 2 Monate. Bei Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis DE beträgt die Kursdauer nur 1 Monat. Der Unterricht findet in einem Vollzeitkurs statt.