FAHRLEHRER ZUKUNFT FAHRLEHRER ZUKUNFT FAHRLEHRER ZUKUNFT

Seminarleiter Einweisung

Grundkurs

4-tägiger Grundkurs zur Vorbereitung der spezifischen Seminarteile nach § 45 FahrlG (ASF) und § 46 FahrlG (FES)

Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A und BE ist notwendig. Ferner müssen innerhalb der letzten fünf Jahre, drei Jahre lang Fahrschüler, der Klassen A und B, hauptberuflich theoretisch und praktisch ausgebildet worden sein.

Aufbaukurs ASF

4-tägiger programmspezifischer Kurs zur Durchführung von Seminaren für auffällige Fahranfängern während der Probezeit

Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur Seminararbeit

Aufbaukurs FES

4-tägiger programmspezifischer Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars. Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur Seminararbeit

Erweiterte Anforderungen

  • Nicht mehr als zwei Punkte im Fahreignungsregister
  • Hospitation einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars
  • Eine eigenständige, durch den Lehrgangsleiter beaufsichtigte Durchführung einer vollständigen verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars