4-tägiger Grundkurs zur Vorbereitung der spezifischen Seminarteile nach § 45 FahrlG (ASF) und § 46 FahrlG (FES)
Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A und BE ist notwendig. Ferner müssen innerhalb der letzten fünf Jahre, drei Jahre lang Fahrschüler, der Klassen A und B, hauptberuflich theoretisch und praktisch ausgebildet worden sein.
4-tägiger programmspezifischer Kurs zur Durchführung von Seminaren für auffällige Fahranfängern während der Probezeit
Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur Seminararbeit
4-tägiger programmspezifischer Kurs zur inhaltlichen Gestaltung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars. Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur Seminararbeit
Erweiterte Anforderungen