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Ausbildungsfahrlehrer

Möchten Sie Ausbildungsfahrlehrer werden?

Ihren vielleicht zukünftigen Mitarbeiter selbst ausbilden? „Neuen Wind“ in Ihre Fahrschule bringen? Ihre Erfahrungen weitergeben?

Wenn Sie noch nicht sicher sind und zweifeln, ob Sie Ausbildungsfahrlehrer werden sollen, hier ein paar Argumente!

Ihr Konzept für den theoretischen Unterricht ist „eingefahren“. Ihr Auszubildender mit dem „Anwärter-Schein“ hat Pädagogik in einer Fachkundeprüfung angewandt, das heißt, er verfügt über großes theoretisches Wissen. Das können Sie nutzen und Sie beide und die Schüler gewinnen dabei. Addiert mit Ihren großen praktischen Wissen und Ihrer Erfahrung, kann das richtig gute Arbeit werden, bei der die Schüler profitieren und ein besserer Unterricht ist gut für‘s Geschäft, weil sich das herumspricht. Gemeinsames Vorbereiten und Nacharbeiten des Unterrichts hilft Ihnen, die Unterrichte aufzufrischen und neue Ideen einfließen zu lassen.

Nobody is perfect – einer profitiert vom anderen.

Lehrgangsinhalte

Bestandteil der Fahrlehrerausbildung Klasse BE ist nach bestandener Praxis- und Fachkundeprüfung eine 4 monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 5-tägigen Einweisungslehrgang nach § 16 und § 35 FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen. Folgende Inhalte werden vermittelt:

Fachliches Professionswissen

Kompetenzbereich „Recht“

  • Kompetenz 1: Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung
  • Kompetenz 2: Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
  • Kompetenz 3: Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern

Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation“

  • Kompetenz 1: Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen
  • Kompetenz 2: Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung

Pädagogisch-psychologisches und
verkehrspädagogisches Professionswissen

Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen“

  • Kompetenz 1: Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts
  • Kompetenz 2: Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung
  • Kompetenz 3: Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens

Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten“

  • Kompetenz 1: Rückmelden
  • Kompetenz 2: Beraten

Voraussetzungen

Für den Besuch des Seminars gelten keine besonderen Voraussetzungen. Allerdings benötigt man zur Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer den Nachweis über die 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse BE.

Lehrgangsdauer

Das Seminar dauert 5 Tage.

Lehrgangsabschluss

Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde als Nachweis gemäß § 30 Nr. 10 FahrlG.