Ihren vielleicht zukünftigen Mitarbeiter selbst ausbilden? „Neuen Wind“ in Ihre Fahrschule bringen? Ihre Erfahrungen weitergeben?
Wenn Sie noch nicht sicher sind und zweifeln, ob Sie Ausbildungsfahrlehrer werden sollen, hier ein paar Argumente!
Ihr Konzept für den theoretischen Unterricht ist „eingefahren“. Ihr Auszubildender mit dem „Anwärter-Schein“ hat Pädagogik in einer Fachkundeprüfung angewandt, das heißt, er verfügt über großes theoretisches Wissen. Das können Sie nutzen und Sie beide und die Schüler gewinnen dabei. Addiert mit Ihren großen praktischen Wissen und Ihrer Erfahrung, kann das richtig gute Arbeit werden, bei der die Schüler profitieren und ein besserer Unterricht ist gut für‘s Geschäft, weil sich das herumspricht. Gemeinsames Vorbereiten und Nacharbeiten des Unterrichts hilft Ihnen, die Unterrichte aufzufrischen und neue Ideen einfließen zu lassen.
Nobody is perfect – einer profitiert vom anderen.
Bestandteil der Fahrlehrerausbildung Klasse BE ist nach bestandener Praxis- und Fachkundeprüfung eine 4 monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. Der Ausbildungsfahrlehrer und der Leiter der Ausbildungsfahrschule benötigen hierzu einen 5-tägigen Einweisungslehrgang nach § 16 und § 35 FahrlG. Das Seminar schafft diese Voraussetzungen. Folgende Inhalte werden vermittelt:
Kompetenzbereich „Recht“
Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation“
Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen“
Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten“
Für den Besuch des Seminars gelten keine besonderen Voraussetzungen. Allerdings benötigt man zur Anerkennung als Ausbildungsfahrlehrer den Nachweis über die 3 Jahre hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer der Klasse BE.
Das Seminar dauert 5 Tage.
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Verwaltungsbehörde als Nachweis gemäß § 30 Nr. 10 FahrlG.