FAHRLEHRER ZUKUNFT FAHRLEHRER ZUKUNFT FAHRLEHRER ZUKUNFT

Grundlehrgang Klasse BE

Ausbildung zum Fahrlehrer

  • 8 Monate (mindestens 1.000 Stunden zu 45 Minuten) fachtheorethische Ausbildung durch erfahrene Dozenten
  • das rechtliche, pädagogische und technische Know-how für den Fahrlehrerberuf
  • ein erfahrenes Ausbilderteam mit pädagogischen, juristischen oder technischen Studienabschlüssen
  • Begleitung und Betreuung auch während der Prüfungen und intensive Prüfungsvorbereitung
  • ein freundschaftlicher, partnerschaftlicher Umgangston, der Spaß, Lust am Lernen und Abwechslung bringt

Betreuung während der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule in den anschließenden 4 Monaten:

  • Vermittlung von Ausbildungsfahrschulen und Hilfe bei allen Arten von Problemen
  • ausbildungsbegleitende Reflexionen
  • optimale Vorbereitung auf die praktische und theoretische Lehrprobe

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Fahrerlaubnis: BE
  • geistig, körperlich geeignet (amtsärztliches Zeugnis oder MPU)
  • fachlich und pädagogisch geeignet
  • abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung
  • Besitz der Fahrerlaubnis für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll

Besitz der Fahrerlaubnis

  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE:
    3 Jahre Klasse B
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A:
    2 Jahre Klasse A2
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE: 
    2 Jahre Klasse CE (gilt nicht, wenn 6 Monate hauptberuflich oder 60 Fahrstunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule)
  • Für die Fahrlehrerlaubnis DE: 
    2 Jahre Klasse D (gilt nicht, wenn 6 Monate hauptberuflich oder 60 Fahrstunden Zusatzausbildung in einer Fahrschule)

Lehrgangsdauer

  • Vollzeit-Lehrgang in Fahrlehrer-Ausbildungsstätte
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE auch praktische Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule
  • Klasse BE mindestens 8 Monate Theorie und mindestens 4 Monate in der Ausbildungsfahrschule
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse A ein Monat in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE zwei Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Für die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE zwei Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Besitzt der Bewerber der Klasse CE oder DE die Klasse CE oder DE so verringert sich der Lehrgang um einen Monat

Prüfungen (Praxis, Fachkunde)

  • Klasse BE Fahrpraktische Prüfung, schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung, Lehrproben in der Theorie und Praxis