Der Bewerber ist Inhaber der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE, besitzt des Weiteren die Fahrerlaubnis Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren und ist bis zum Zeitpunkt der Prüfung im Besitz der Klasse A (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 FahrlG). Der Lehrgang selbst kann allerdings auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen besucht werden und gilt 3 Jahre. Die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung erfolgt aber erst, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.
Für den Lehrgang sollten Sie ein prüfungstaugliches Motorrad ständig zur Verfügung haben.
Der Lehrgang umfasst mindestens 140 Unterrichtsstunden und dauert mindestens 1 Monat. Der Unterricht findet in einem Vollzeitkurs statt.